Wohnraumförderung wurde verbessert

BG-Projektentwicklung |Neubauprojekt Sandholm 8 in Süderbrarup

Wir informieren | Stand April 2021

Die seit dem 1. April verbesserten Förderbedingungen zum Erwerb von Immobilien, unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt, setzen neue Maßstäbe bei der Wohnraumförderung.

Das Förderprogramm unterstützt den Immobilienerwerb mit einem bis zu 20 Jahren zinsfreien Darlehen und einer maximalen Summe von 100.000 € (zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 0,5%), wenn im Haushalt mindestens ein Kind und/oder ein schwerbehinderter Angehöriger lebt.

Bei einem 4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) liegt dann beispielsweise die Netto-Einkommensgrenze bei 39.360 Euro. Dies entspricht einen Brutto-Haushalts-Einkommen von ca. 59.000 Euro. Bei zwei Erwachsenen und einem Kind liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 32.640 Euro oder einem Brutto-Haushaltseinkommen von knapp 49.000 Euro.
Hintergrund dieser Fördermaßnahme ist die Tatsache, dass einkommensschwächeren Familien und Alleinerziehenden oftmals das nötige Kapital fehlt, um sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen zu können.

Mit diesen neuen, seit dem 1.April 2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen soll die Wohnraumförderung zukunftsfähig gemacht werden.

Mit einem zinsfreien Darlehen über 100.000 Euro und weiteren Verbesserungen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Kredit ohne die bislang notwendige Eigenkapitalquote von 7,5% zu erhalten. So die Aussage aus dem zuständigen Ministerium.

Ihr Team von BG-Projektentwicklung