Ihre Vorteile als Auftraggeber

Für Sie als Bauherr/Auftraggeber übernehmen wir als Generalübernehmer die Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsarbeiten für ein Bauvorhaben im Rahmen eines Bauvertrages.
Ein Generalübernehmer beschäftigt üblicherweise keine eigenen Handwerker. So vergeben auch wir an die am Bauprojekt beteiligten Gewerke Aufträge, die im Rahmen eines Subunternehmervertrages ausgeführt werden.

In der Regel können Projektentwicklungsbüros, große Baufirmen oder Immobiliengesellschaften als Generalübernehmer sämtliche Ausführungsleistungen außer Haus geben. Sie erstellen ein Bauvorhaben im Auftrag des Bauherren fristgerecht und auf Wunsch auch schlüsselfertig.

Sie als Auftraggeber bleiben Bauherr und haben den Vorteil, die gesamte Ausführung an uns als Generalübernehmer nur mit einem einzigen Bauvertrag zu beauftragen. Die erforderlichen Koordinationsaufgaben geben Sie damit für alle Gewerke an uns ab und haben zudem den Vorteil, Kosten und Termine fest vereinbaren zu können. Im Falle einer Gewährleistung stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und veranlassen in Ihrem Sinne alle erforderlichen Maßnahmen.

Das Leistungssoll kann durch weitere Planungsaufgaben ergänzt werden – über den gesamten Prozess der Vorplanung bis hin zur Genehmigungsplanung. Liegt ein solcher Aufgabenzusammenschluß vor, spricht man von einem Totalübernehmervertrag.